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Grundsätzlich um unnötige Wege zu ersparen... ...fragen wir in unseren Einverständniserklärungen zum Piercen ob Sie eine Tetanus-Impfung (Wundstarrkrampf) haben. Die Gesetzeslage verbietet das Piercen von Personen unter 14 Jahren. Obwohl verbreitet, ist auch das Anbringen von Ohrlöchern unter 14 Jahren nicht erlaubt. Piercing 14 bis 16 Jahre Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Die Eltern und der Jugendliche haben einen Ausweis vorzulegen. Piercing 16 bis 18 Jahre Nur mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigen. Der Jugendliche hat seinen Ausweis sowie den Ausweiss des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Piercing ab 18 Jahren Bitte Ausweis mitbringen. Achtung: Es gibt Probleme wenn die Adresse im Ausweis des Jugendlichen und die Adresse im Ausweis des Erziehungsberechtigten nicht übereinstimmen.
Piercing unter 14 Jahren |
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